Los

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Heiliger Johannes von Nepomuk mit Schrein,wohl Böhmen, um 1730 Laubholz (Linde), geschnitzt,

In A Private Collection of Sculptures

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Heiliger Johannes von Nepomuk mit Schrein,wohl Böhmen, um 1730 Laubholz (Linde), geschnitzt,
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Dresden
Heiliger Johannes von Nepomuk mit Schrein,wohl Böhmen, um 1730 Laubholz (Linde), geschnitzt, Rückseite grob ausgearbeitet, Farbfassung. Auf dreiseitigem, gestuftem Sockel stehende Figur des Heiligen Kanonikers in klerikaler Tracht. Die Arme sind in ausladender Gestik geöffnet, wobei die linke Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger zur Seite zeigt. In der rechten Hand hielt die Figur ein Kruzifix, welches nun lose beigegeben ist. Das reich gefältelte Gewand ist in gegenläufigen Schwüngen bewegt und verleiht der Figur eine starke Dynamik. Die unausgeführte Rückseite lässt darauf schließen, dass die Statuette für die Aufstellung in einem Heiligenschrein konzipiert wurde. Figur und Schrein gehörten in der Sammlung Horn noch nicht zusammen, tragen sie doch unterschiedliche Sammlungsnummern (40/224c). Offenbar erfolgte die Zusammenstellung im Stadtmuseum Meissen. Im Verzeichnis Horn wird die Heiligenstatuette zwar im gleichen Erwerbungszusammenhang ("Dörfer der Umgebung des Klosters Marienstern") erwähnt, von der Werkgruppe des Radiborer Meisters aber ausdrücklich ausgenommen. Finger der linken Hand fehlen, Sockel wurmstichig und Ausbruchstelle rechte hintere Ecke. Im Sockelbereich Farbfassung abblätternd. Sammlungsnr. 40. Konservierung 2008. H. 22,5 cm (30 cm inkl. Sockel). Schrein Lindenholz, geschnitzt, gefasst, dreiseitig verglast. Gehäuse mit halbrundem Abschluss auf vier geschnitzten Rocaillenfüßen. Bekrönung durch Schnitzrocaillenaufsatz. Innen in der Nische schönes geschnitztes Rocaillenornament. Über die Herkunft bzw. Erwerbung des Schreins findet sich in den Aufzeichnungen des Sammlers keine Information. In den Schnitzornamenten geklebte Bruchstellen und fehlende Teile. Sammlungsnr. 224c H Brandstempel "Eigentum des Stadtmuseums Meissen". H. 64 cm, B. 32 cm, T. 18 cm Provenienz: Figur erworben durch Otto Horn Umgebung Kloster Marienstern, 1945 Stadtmuseum Meissen, 1961-1991 Albrechtsburg Meissen, Inv.-Nr. 870/871, Ho 40/1/2 Saint John in a shrine, probably Bohemia, about 1730 Carved wooden figure, reverse carved less detailed, polychromy. Fingers of left hand missing. Insect holes at pedestal, breakage at pedestal edge. Painting of pedestal peeling off. Consolidated in 2008. Inventory marks of collection Horn and town museum Meissen. H. 22,5 cm (without pedestal). Wooden carved shrine, polychromy. Decoration elements partially missing, in parts glued. Inventory marks of collection Horn and town museum Meissen. H. 64 cmMindestpreis: 1800 EUR
Heiliger Johannes von Nepomuk mit Schrein,wohl Böhmen, um 1730 Laubholz (Linde), geschnitzt, Rückseite grob ausgearbeitet, Farbfassung. Auf dreiseitigem, gestuftem Sockel stehende Figur des Heiligen Kanonikers in klerikaler Tracht. Die Arme sind in ausladender Gestik geöffnet, wobei die linke Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger zur Seite zeigt. In der rechten Hand hielt die Figur ein Kruzifix, welches nun lose beigegeben ist. Das reich gefältelte Gewand ist in gegenläufigen Schwüngen bewegt und verleiht der Figur eine starke Dynamik. Die unausgeführte Rückseite lässt darauf schließen, dass die Statuette für die Aufstellung in einem Heiligenschrein konzipiert wurde. Figur und Schrein gehörten in der Sammlung Horn noch nicht zusammen, tragen sie doch unterschiedliche Sammlungsnummern (40/224c). Offenbar erfolgte die Zusammenstellung im Stadtmuseum Meissen. Im Verzeichnis Horn wird die Heiligenstatuette zwar im gleichen Erwerbungszusammenhang ("Dörfer der Umgebung des Klosters Marienstern") erwähnt, von der Werkgruppe des Radiborer Meisters aber ausdrücklich ausgenommen. Finger der linken Hand fehlen, Sockel wurmstichig und Ausbruchstelle rechte hintere Ecke. Im Sockelbereich Farbfassung abblätternd. Sammlungsnr. 40. Konservierung 2008. H. 22,5 cm (30 cm inkl. Sockel). Schrein Lindenholz, geschnitzt, gefasst, dreiseitig verglast. Gehäuse mit halbrundem Abschluss auf vier geschnitzten Rocaillenfüßen. Bekrönung durch Schnitzrocaillenaufsatz. Innen in der Nische schönes geschnitztes Rocaillenornament. Über die Herkunft bzw. Erwerbung des Schreins findet sich in den Aufzeichnungen des Sammlers keine Information. In den Schnitzornamenten geklebte Bruchstellen und fehlende Teile. Sammlungsnr. 224c H Brandstempel "Eigentum des Stadtmuseums Meissen". H. 64 cm, B. 32 cm, T. 18 cm Provenienz: Figur erworben durch Otto Horn Umgebung Kloster Marienstern, 1945 Stadtmuseum Meissen, 1961-1991 Albrechtsburg Meissen, Inv.-Nr. 870/871, Ho 40/1/2 Saint John in a shrine, probably Bohemia, about 1730 Carved wooden figure, reverse carved less detailed, polychromy. Fingers of left hand missing. Insect holes at pedestal, breakage at pedestal edge. Painting of pedestal peeling off. Consolidated in 2008. Inventory marks of collection Horn and town museum Meissen. H. 22,5 cm (without pedestal). Wooden carved shrine, polychromy. Decoration elements partially missing, in parts glued. Inventory marks of collection Horn and town museum Meissen. H. 64 cmMindestpreis: 1800 EUR

A Private Collection of Sculptures

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Bautzner Landstraße 7
Dresden
01324
Germany

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Wichtige Informationen

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated

Optional:
19.00 % buyer's premium on the hammer price, VAT included

3 % additional premium for internet purchases.


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AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Günther im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware. Alle Versteigerungsobjekte haben eine im Anschluß an die jeweilige Katalogbeschreibung in Klammern gesetzte Ziffer, mit der der Besitzer bzw. Einsender als solcher deutlich gemacht wird. Die Eigenware betreffenden Ziffern werden im Katalog eingangs gesondert angegeben. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.

2. Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Firma Günther übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sie sich, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, daß der Firma Günther grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.

3. Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Einsender (Kommittenten) vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes selbst zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.

3a Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Schätzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Haus Günther übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.

4. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesen trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste. Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

6. Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 22 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Firma Günther einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bieteauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Firma Günther ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers. Die im Katalog mit einem bzw. zwei Sternen versehenen Gegenstände unterliegen dem vollen bzw. ermäßigten Mehrwertsteuersatz (16% bzw. 7%). Bei diesen Katalog-Nummern wird auf die Endsumme (Zuschlagspreis + 16% Aufgeld) die entsprechende Mehrwertsteuer auf das Objekt und die Dienstlei-stungen erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet die Firma Günther Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich die Firma Günther vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.

8. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann die Firma Günther anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand auch bei einer nächsten Auktion nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.

9. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bieteaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich erteilt sein. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Bieteaufträge unterbleiben kann.

10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

11. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluß des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. 

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