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Baumgarten auf Breidenbach, Martin v.

In Auktion 152 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte ·...

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München

Baumgarten auf Breidenbach, Martin v. Reise in Egÿpten, Arabiam, ins gelobte Land vnnd Sÿrien. Von dero Landschafften, Jnseln, Städten, gelegenheit, ort, vnd Natur, vieler Völcker Sitten vnnd gebräuchen: Etlicher außlendischer Könige ankunfft, auffnehmen, vnd thaten, Mehrererley zu Wasser vnnd Erde sich haltender Thier eigenschafften: auch sonst mancherley Geschichten. Aus erfahrung vnd bewerter Scribenten beÿstimmung, inn dreÿ vnterschidliche Büchern, meldung geschicht. Nützlich vnd lieblich zulesen. Deutsche Handschrift auf Papier. 1597. Ca. 328:200 mm. 122 Bll. Pp. d. Zt.
Der 1473 in Kufstein geborene und ebenda 1535 verstorbene Bergwerksbesitzer und Palästinafahrer Baumgarten (Baumgartner), „der den Bergwerksbesitz seines Vaters 1494 durch den Bau in Rattenberg und 1510 durch den in Lienz vermehrte, konnte trotz seiner Tüchtigkeit und trotz Unterstützung von Seiten der Innsbrucker Regierung und Aufwendung großer Geldsummen das Unternehmen nicht vor dem Untergang retten. 1509 mußte er die Schwazer Gruben aufgeben und 1522 übernahmen die Fugger, welche ihm schon laufend Geld vorgestreckt hatten, seinen schwer verschuldeten Besitz. Die Regierung, die mit Bedauern B.s Bankrott sah, verschaffte ihm für seinen Lebensabend das oberste Bergmeisteramt. Er regte seinen Begleiter, einen gewissen Georg, der damals lateinischer Schulmeister in Kufstein war, sich dann später in die Kartause Gamming zurückzog und dort als Prior um 1541 starb, zur Abfassung einer ausführlichgen Reisebeschreibung ihrer gemeinsamen Pilgerfahrt nach Palästina (1507/08) an. Bernhard Pez gab diese im ›Thesasurus anecdotorum novissimus‹ (Band 2, Augsburg 1721, S. 455-635, mit Einleitung S. LXXII ff.) gedruckt heraus. Eine andere Fassung davon benutzte der evangelische Pfarrer Christoph Donauer, als er im Auftrage des Sohns B.s die Reisebeschreibung unter dem Titel ›Martini a Baumgarten in Breitenbach peregrinatio in Aegyptum, Arabiam, Palestinam et Syriam‹ in Nürnberg 1594 drucken ließ. B. wandte sich um das Jahr 1522 dem Protestantismus zu und stand mit Martin Luther im Briefwechsel“ (NDB I, 665). – 2020 erschien in Innsbruck „Martin Baumgartners Reise ins Heilige Land: ein Vergleich der Editionen von Donauer (1594) und Pez (1722)“, von Delila Helga Jordan. – Eine englische Übersetzung des Reiseberichts erschien um 1750 in der von Awnsham Churchill hrsg. „Collection of Voyages and Travels“ in London, eine russische Fassung erschien 1794 in Sankt Petersburg.
Von der oben genannten lateinischen Ausgabe von 1594 ist vorliegende Handschrift eine offenbar unveröffentlichte Rückübersetzung ins Deutsche. – Vgl. auch Blackmer Sale 21, Boucher de la Richarderie I, 242, Cox I, 223, Howgego I, B49, Röhricht 167, 579 u. Tobler 65; nicht bei Atabey, Henze u. Weber.
Unbeschnitten. Gebräunt und etwas wurmstichig, im Bug teilweise stärker wasserfleckig, le. Bl. lose. Einband stark berieben und bestoßen, Kanten und Rücken beschädigt. – Beiliegt ein Typoskript eines Teils der Handschrift.


Baumgarten auf Breidenbach, Martin v. Reise in Egÿpten, Arabiam, ins gelobte Land vnnd Sÿrien. Von dero Landschafften, Jnseln, Städten, gelegenheit, ort, vnd Natur, vieler Völcker Sitten vnnd gebräuchen: Etlicher außlendischer Könige ankunfft, auffnehmen, vnd thaten, Mehrererley zu Wasser vnnd Erde sich haltender Thier eigenschafften: auch sonst mancherley Geschichten. Aus erfahrung vnd bewerter Scribenten beÿstimmung, inn dreÿ vnterschidliche Büchern, meldung geschicht. Nützlich vnd lieblich zulesen. Deutsche Handschrift auf Papier. 1597. Ca. 328:200 mm. 122 Bll. Pp. d. Zt.
Der 1473 in Kufstein geborene und ebenda 1535 verstorbene Bergwerksbesitzer und Palästinafahrer Baumgarten (Baumgartner), „der den Bergwerksbesitz seines Vaters 1494 durch den Bau in Rattenberg und 1510 durch den in Lienz vermehrte, konnte trotz seiner Tüchtigkeit und trotz Unterstützung von Seiten der Innsbrucker Regierung und Aufwendung großer Geldsummen das Unternehmen nicht vor dem Untergang retten. 1509 mußte er die Schwazer Gruben aufgeben und 1522 übernahmen die Fugger, welche ihm schon laufend Geld vorgestreckt hatten, seinen schwer verschuldeten Besitz. Die Regierung, die mit Bedauern B.s Bankrott sah, verschaffte ihm für seinen Lebensabend das oberste Bergmeisteramt. Er regte seinen Begleiter, einen gewissen Georg, der damals lateinischer Schulmeister in Kufstein war, sich dann später in die Kartause Gamming zurückzog und dort als Prior um 1541 starb, zur Abfassung einer ausführlichgen Reisebeschreibung ihrer gemeinsamen Pilgerfahrt nach Palästina (1507/08) an. Bernhard Pez gab diese im ›Thesasurus anecdotorum novissimus‹ (Band 2, Augsburg 1721, S. 455-635, mit Einleitung S. LXXII ff.) gedruckt heraus. Eine andere Fassung davon benutzte der evangelische Pfarrer Christoph Donauer, als er im Auftrage des Sohns B.s die Reisebeschreibung unter dem Titel ›Martini a Baumgarten in Breitenbach peregrinatio in Aegyptum, Arabiam, Palestinam et Syriam‹ in Nürnberg 1594 drucken ließ. B. wandte sich um das Jahr 1522 dem Protestantismus zu und stand mit Martin Luther im Briefwechsel“ (NDB I, 665). – 2020 erschien in Innsbruck „Martin Baumgartners Reise ins Heilige Land: ein Vergleich der Editionen von Donauer (1594) und Pez (1722)“, von Delila Helga Jordan. – Eine englische Übersetzung des Reiseberichts erschien um 1750 in der von Awnsham Churchill hrsg. „Collection of Voyages and Travels“ in London, eine russische Fassung erschien 1794 in Sankt Petersburg.
Von der oben genannten lateinischen Ausgabe von 1594 ist vorliegende Handschrift eine offenbar unveröffentlichte Rückübersetzung ins Deutsche. – Vgl. auch Blackmer Sale 21, Boucher de la Richarderie I, 242, Cox I, 223, Howgego I, B49, Röhricht 167, 579 u. Tobler 65; nicht bei Atabey, Henze u. Weber.
Unbeschnitten. Gebräunt und etwas wurmstichig, im Bug teilweise stärker wasserfleckig, le. Bl. lose. Einband stark berieben und bestoßen, Kanten und Rücken beschädigt. – Beiliegt ein Typoskript eines Teils der Handschrift.

Auktion 152 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-237
Lose: 238-436
Lose: 1001-1065
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80333
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Wichtige Informationen

Dabei Antonio Francanzano da Montalbodo. Sensuyt le Nouueau Monde & nauigations … Paris, (Trepperel), ca. 1523. Das 1507 erstmals in Italien erschienene Werk »Paesi Nouamente retrouati«, das nach den Briefen des Columbus als der bedeutendste Beitrag zur Frühgeschichte der Entdeckung Amerikas gilt, hier von Mathurin Du Redouer ins Französische übersetzt. In der überaus seltenen Druckvariante der zweiten französischen Ausgabe. – In seltenem zeitgenössischem Kolorit: Sebastian Münster. Cosmographey. Basel, Henricpetri, 1592. – Eine schöne Postinkunabel, zugleich eine der schönsten frühen Holzschnitt-Ausgaben der Komödien des Terenz: Comico Carmine. Straßburg, Grüninger, 1503. – Ein umfangreicher und seltener Atlas in hervorragendem Altkolorit: Frederick de Wit. Atlas major. Amsterdam um 1700. Unter Einbeziehung des seltenen Orbis maritimus, dessen Kartuschen von Romeyn de Hooghe geschaffen wurden. 

 

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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