Los

2004

Gerard David, Nachfolge, Wohl Michel Sittow, Die Geburt Christi bei Nacht. Mitteltafel eines Triptyc

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Köln
Gerard David, Nachfolge, Wohl Michel Sittow, Die Geburt Christi bei Nacht. Mitteltafel eines Triptyc
Öl auf Holz. 115 x 60 cm.

Provenienz
August 1920, Sammlung J. und S. Goldschmidt, Frankfurt als Gerard David (Archiv Friedländer 1966, RKD, Den Haag). - Kunstsalon Störi, Zürich, Auktion 5. Dezember 1924, Lot 72, Abb. 61. - Galerie Fischer, Luzern, Auktion 23.-25. August 1928, Lot 294 als Umgebung Gerard David. - Belgische Privatsammlung (nur noch die Mitteltafel).

Literatur
Matthias Weniger: Sittow, Morros, Juan de Flandes: drei Maler aus dem Norden am Hof Isabellas der Katholischen, Kiel 2011, S. 123, Abb. 61.

Die nächtliche Szenerie in einem kirchenähnlichen Raum wird von einer einzigen Lichtquelle beleuchtet, die vom Leib des Christkindes ausgeht. Dieses übernatürliche Licht fällt schlaglichtartig auf die Muttergottes und Engel, die sich mit Rind und Esel um das in der Krippe liegende Kind scharen. Es berührt auch die drei Hirten, die in einer Fensternische dem himmlischen Geschehen beiwohnen. Die Quelle für diese Darstellung findet sich in den Schriften der Hl. Brigitta von Schweden, einer Mystikerin des 14. Jahrhunderts. In ihrer Vision der Geburt Christi, die um Mitternacht in Bethlehem stattfindet, geht vom neugeborenen Christus ein göttlicher Glanz aus (splendor divinus), der einen warmen Schein auf die Gesichter von Maria und den Engeln wirft.

Bei vorliegender Tafel mit der Geburt Christi handelt es sich um die Mitteltafel eines verloren gegangenen Triptychons. Das RKD, Den Haag, hat das Werk noch mit beiden Seitenflügeln unter der Bildnummer 58519 registriert (Abb. 1): Hl. Joseph eine Kerze haltend, dahinter die Verkündigung an die Hirten (linker Flügel) und musizierende Engel (rechter Flügel).

Die vom RKD vertretene Zuschreibung des Triptychons an die Schule von Gerard David oder möglicherweise an Michel Sittow (1468-1525), die wir hier übernehmen, bedarf der weiteren Untersuchung. Es ist aber anzunehmen, dass die Tafel im frühen 16. Jahrhundert in Brügge entstanden ist. Michael Weniger hat sich in einer Studie kritisch über eine Sittow zugeschriebene Gruppe von vier Gemälden mit der Darstellung der Christnacht geäußert. Er geht davon aus, dass diese Gemälde nicht von Sittow sondern von verschiedenen Künstlern stammen. Bei der Entwicklung und Verbreitung des Bildentwurfs, der laut allgemeiner Ansicht auf eine verloren gegangene Darstellung des Hugo van der Goes zurückgreift, spielt u. a. Gerard David eine Schlüsselrolle. Es gibt etliche Christnächte aus dem letzen Viertel des 15. Jahrhunderts und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, die der Werkstatt, dem Kreis oder auch der Nachfolge Davids zugeschrieben werden.

Die "Geburt Christi bei Nacht" in Upton House, Warwickshire, The Bearsted Collecion (The National Trust) wird Michel Sittow zugeschrieben und kann als das qualitätvollste Werk der mit Sittow in Verbindung gebrachten Gemälde dieses Themas gelten (siehe John Oliver Hand in Ausstellungskatalog: Michel Sittow. Estonian painter at the courts of renaissance Europe, National Gallery of Art, Washington (D.C.), 28. Januar 2018 - 13. Mai 2018, S. 102-105, Nr. 19). Im Unterschied zu den meisten übrigen Versionen des Themas aber übereinstimmend mit unserer Tafel, fehlt hier die Figur des Joseph, der hinter Maria steht und eine Kerze mit der Hand verdeckt. Sie befindet sich auf dem linken, heute fehlenden Seitenflügel. Kompositorisch ist unser Bild ansonsten eng verwandt mit einer Gerard David zugeschriebenen "Anbetung des Kindes bei Nacht" in der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Museums, Wien (GNr. 627a, Inv. 587B).
Gerard David, follower of, Probably Michel Sittow, The Nativity by Night. Central Panel of a Triptyc
Oil on panel. 115 x 60 cm.

Provenance
August 1920, J. and S. Goldschmidt Collection, Frankfurt as Gerard David (Friedländer Archive 1966, RKD, The Hague). - Kunstsalon Störi, Zurich, auctioned on 5th December 1924, lot 72, fig. 61 - Galerie Fischer, Lucerne, auctioned on 23rd-25th August 1928, lot 294 as circle of Gerard David. - Belgian private collection (only the central panel).

Literature
Matthias Weniger: Sittow, Morros, Juan de Flandes: drei Maler aus dem Norden am Hof Isabellas der Katholischen, Kiel 2011, p. 123, ill. 61.

This nocturnal scene in a church-like interior is illuminated by a single source of light emanating from the body of the Christ Child. This supernatural light shines brightly upon the Virgin and the angels who, together with the ox and the donkey, gather around the Child lying in the manger. It also touches the three shepherds who are watching the heavenly events in a window niche. The source for this depiction is found in the writings of St. Bridget of Sweden, a 14th century mystic. In her vision of the birth of Christ, which takes place at midnight in Bethlehem, a divine radiance (splendor divinus) emanates from the newborn Christ, casting a warm glow on the faces of Mary and the angels.


This panel with the Nativity is the central panel of a lost triptych. The RKD in The Hague has registered the work with both side panels under number 58519 (ill. 1): St. Joseph holding a candle, behind him the Annunciation to the shepherds (left wing) and angels playing music (right wing).

The attribution of the triptych to the school of Gerard David or possibly to Michel Sittow (1468-1525), which we adopt here, requires further investigation. However, it can be assumed that the panel was created in Bruges in the early 16th century. Michael Weniger has been critical in a study of a group of four paintings depicting the Nativity ascribed to Sittow, attributing the paintings not to Sittow himself but to various other artists. Gerard David, among others, played a key role in the development and dissemination of this compositional scheme, which is generally believed to be based on a lost depiction by Hugo van der Goes. There are several Nativities from the last quarter of the 15th century and the first quarter of the 16th century that are attributed to David's workshop, circle or followers.

The Nativity by Night in Upton House, Warwickshire, The Bearsted Collecion (The National Trust) is attributed to Michel Sittow and may be considered the finest of the paintings of this subject associated with the artist (see John Oliver Hand in exhibition catalogue Michel Sittow: Estonian painter at the courts of renaissance Europe, National Gallery of Art, Washington (D.C.), 28th January 2018 - 13th May 2018, pp. 102-105, no. 19). Unlike most other versions of the subject but consistent with our panel, the figure of Joseph standing behind Mary and covering a candle with his hand is lacking here. However, it was included on the left side wing of the triptych, which is missing today. Compositionally, our picture is otherwise closely related to an Adoration of the Child by Night attributed to Gerard David in the Kunsthistorisches Museum, Vienna (GNr. 627a, inv. 587B).
Gerard David, Nachfolge, Wohl Michel Sittow, Die Geburt Christi bei Nacht. Mitteltafel eines Triptyc
Öl auf Holz. 115 x 60 cm.

Provenienz
August 1920, Sammlung J. und S. Goldschmidt, Frankfurt als Gerard David (Archiv Friedländer 1966, RKD, Den Haag). - Kunstsalon Störi, Zürich, Auktion 5. Dezember 1924, Lot 72, Abb. 61. - Galerie Fischer, Luzern, Auktion 23.-25. August 1928, Lot 294 als Umgebung Gerard David. - Belgische Privatsammlung (nur noch die Mitteltafel).

Literatur
Matthias Weniger: Sittow, Morros, Juan de Flandes: drei Maler aus dem Norden am Hof Isabellas der Katholischen, Kiel 2011, S. 123, Abb. 61.

Die nächtliche Szenerie in einem kirchenähnlichen Raum wird von einer einzigen Lichtquelle beleuchtet, die vom Leib des Christkindes ausgeht. Dieses übernatürliche Licht fällt schlaglichtartig auf die Muttergottes und Engel, die sich mit Rind und Esel um das in der Krippe liegende Kind scharen. Es berührt auch die drei Hirten, die in einer Fensternische dem himmlischen Geschehen beiwohnen. Die Quelle für diese Darstellung findet sich in den Schriften der Hl. Brigitta von Schweden, einer Mystikerin des 14. Jahrhunderts. In ihrer Vision der Geburt Christi, die um Mitternacht in Bethlehem stattfindet, geht vom neugeborenen Christus ein göttlicher Glanz aus (splendor divinus), der einen warmen Schein auf die Gesichter von Maria und den Engeln wirft.

Bei vorliegender Tafel mit der Geburt Christi handelt es sich um die Mitteltafel eines verloren gegangenen Triptychons. Das RKD, Den Haag, hat das Werk noch mit beiden Seitenflügeln unter der Bildnummer 58519 registriert (Abb. 1): Hl. Joseph eine Kerze haltend, dahinter die Verkündigung an die Hirten (linker Flügel) und musizierende Engel (rechter Flügel).

Die vom RKD vertretene Zuschreibung des Triptychons an die Schule von Gerard David oder möglicherweise an Michel Sittow (1468-1525), die wir hier übernehmen, bedarf der weiteren Untersuchung. Es ist aber anzunehmen, dass die Tafel im frühen 16. Jahrhundert in Brügge entstanden ist. Michael Weniger hat sich in einer Studie kritisch über eine Sittow zugeschriebene Gruppe von vier Gemälden mit der Darstellung der Christnacht geäußert. Er geht davon aus, dass diese Gemälde nicht von Sittow sondern von verschiedenen Künstlern stammen. Bei der Entwicklung und Verbreitung des Bildentwurfs, der laut allgemeiner Ansicht auf eine verloren gegangene Darstellung des Hugo van der Goes zurückgreift, spielt u. a. Gerard David eine Schlüsselrolle. Es gibt etliche Christnächte aus dem letzen Viertel des 15. Jahrhunderts und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, die der Werkstatt, dem Kreis oder auch der Nachfolge Davids zugeschrieben werden.

Die "Geburt Christi bei Nacht" in Upton House, Warwickshire, The Bearsted Collecion (The National Trust) wird Michel Sittow zugeschrieben und kann als das qualitätvollste Werk der mit Sittow in Verbindung gebrachten Gemälde dieses Themas gelten (siehe John Oliver Hand in Ausstellungskatalog: Michel Sittow. Estonian painter at the courts of renaissance Europe, National Gallery of Art, Washington (D.C.), 28. Januar 2018 - 13. Mai 2018, S. 102-105, Nr. 19). Im Unterschied zu den meisten übrigen Versionen des Themas aber übereinstimmend mit unserer Tafel, fehlt hier die Figur des Joseph, der hinter Maria steht und eine Kerze mit der Hand verdeckt. Sie befindet sich auf dem linken, heute fehlenden Seitenflügel. Kompositorisch ist unser Bild ansonsten eng verwandt mit einer Gerard David zugeschriebenen "Anbetung des Kindes bei Nacht" in der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Museums, Wien (GNr. 627a, Inv. 587B).
Gerard David, follower of, Probably Michel Sittow, The Nativity by Night. Central Panel of a Triptyc
Oil on panel. 115 x 60 cm.

Provenance
August 1920, J. and S. Goldschmidt Collection, Frankfurt as Gerard David (Friedländer Archive 1966, RKD, The Hague). - Kunstsalon Störi, Zurich, auctioned on 5th December 1924, lot 72, fig. 61 - Galerie Fischer, Lucerne, auctioned on 23rd-25th August 1928, lot 294 as circle of Gerard David. - Belgian private collection (only the central panel).

Literature
Matthias Weniger: Sittow, Morros, Juan de Flandes: drei Maler aus dem Norden am Hof Isabellas der Katholischen, Kiel 2011, p. 123, ill. 61.

This nocturnal scene in a church-like interior is illuminated by a single source of light emanating from the body of the Christ Child. This supernatural light shines brightly upon the Virgin and the angels who, together with the ox and the donkey, gather around the Child lying in the manger. It also touches the three shepherds who are watching the heavenly events in a window niche. The source for this depiction is found in the writings of St. Bridget of Sweden, a 14th century mystic. In her vision of the birth of Christ, which takes place at midnight in Bethlehem, a divine radiance (splendor divinus) emanates from the newborn Christ, casting a warm glow on the faces of Mary and the angels.


This panel with the Nativity is the central panel of a lost triptych. The RKD in The Hague has registered the work with both side panels under number 58519 (ill. 1): St. Joseph holding a candle, behind him the Annunciation to the shepherds (left wing) and angels playing music (right wing).

The attribution of the triptych to the school of Gerard David or possibly to Michel Sittow (1468-1525), which we adopt here, requires further investigation. However, it can be assumed that the panel was created in Bruges in the early 16th century. Michael Weniger has been critical in a study of a group of four paintings depicting the Nativity ascribed to Sittow, attributing the paintings not to Sittow himself but to various other artists. Gerard David, among others, played a key role in the development and dissemination of this compositional scheme, which is generally believed to be based on a lost depiction by Hugo van der Goes. There are several Nativities from the last quarter of the 15th century and the first quarter of the 16th century that are attributed to David's workshop, circle or followers.

The Nativity by Night in Upton House, Warwickshire, The Bearsted Collecion (The National Trust) is attributed to Michel Sittow and may be considered the finest of the paintings of this subject associated with the artist (see John Oliver Hand in exhibition catalogue Michel Sittow: Estonian painter at the courts of renaissance Europe, National Gallery of Art, Washington (D.C.), 28th January 2018 - 13th May 2018, pp. 102-105, no. 19). Unlike most other versions of the subject but consistent with our panel, the figure of Joseph standing behind Mary and covering a candle with his hand is lacking here. However, it was included on the left side wing of the triptych, which is missing today. Compositionally, our picture is otherwise closely related to an Adoration of the Child by Night attributed to Gerard David in the Kunsthistorisches Museum, Vienna (GNr. 627a, inv. 587B).

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 165
Lose: 121
Lose: 93
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

 

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne

Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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