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Guns / Rifles Erlaubnisfreie Waffen : Österreichisches Steinschloss - Granatgewehr M 1769 für die

In Thies & Schmid: 6. Waffenauktion

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Kirchheim Unter Teck

Guns / Rifles Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Österreichisches Steinschloss - Granatgewehr M 1769 für die Infanterie und Arquebusiere.

Sehr schön erhaltenes und äußerst seltenes Steinschlossgranatgewehr des österreichischen Militärs aus der Zeit Kaiserin Maria Theresias.

Unsignierte, schlichte und massive, eiserne Schlossplatte. Hahn in dezent gehaltener Optik. Dazu mit kantiger Batterie und geschwungen beziehungsweise geschweiften Enden.

Die Gegenschlossplatte sichert mit zwei Schrauben die Schossplatte. Direkt hinter der Gegenschlossplatte ist die Skalierung aus Messing, mit Pendel zur Entfernungseinstellung. Der kurze achtkantige Lauf geht in eine runde Form über. Sie besitzt mündungsseitig einen becherartigen Abschluss zum Verschießen von Granaten. Der Becher ist mit einem Messingkorn an der Oberseite und einer Riemenöse an der Unterseite versehen.

Der massive Nussbaumschaft ist um die Schwanzschraube und die Schlossplatten schwungvoll erhaben ausgeführt. Die eiserne Kolbenplatte mit langer Nase an der Kolbenoberseite hat eine geschwungene, spitz zulaufende Form. Am Schaftende im Bereich des Überganges zum Granatbecher befindet sich ein massiver Metallabschluss. Dieser besitzt eine rechteckige Öffnung an der Unterseite für den hervorstehenden Rückschlaghaken.

Die Metallteile in hervorragendem Zustand. Nur am Schaftbett minimal dunkel fleckig.

Eine äußerst selten anzutreffende österreichische militärische Ordonanzwaffe des Zeitalters Kaiserin Maria Theresias in einem ansprechenden sehr schönen Zustand.

Literatur: Abbildung siehe Tafel 12 Monographie der k.u.k. österr. ? ung. blanken und Handfeuer ? Waffen von Dolloczek von 1896.




Guns / Rifles Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Austrian flintlock grenade rifle M 1769 for infantry and arquebusiers.

Very beautifully preserved and extremely rare flintlock grenade rifle of the Austrian military from the time of Empress Maria Theresa.

Unsigned, plain and massive iron lock plate. Cock with a discreet finish. Also with an angular battery and curved or curved ends.

The counter lock plate secures the lock plate with two screws. The scale is made of brass directly behind the side plate, with a pendulum for range adjustment. The short octagonal barrel merges into a round shape. It has a cup-shaped end at the muzzle for firing grenades. The cup is fitted with a brass front sight on the top and a sling loop on the underside.

The solid walnut stock is sweepingly raised around the tang screw and the lock plates. The iron butt plate with a long nose on the top of the butt has a curved, tapered shape. At the end of the stock in the area of the transition to the grenade cup is a solid metal finial. This has a rectangular opening on the underside for the protruding recoil hook.

The metal parts in excellent condition. Minimal dark staining only on the stock bed.

An extremely rare Austrian military ordnance weapon from the period of Empress Maria Theresa in attractive, very beautiful condition.

Literature: For illustration see plate 12 Monograph of the Austro-Hungarian Imperial and Royal Blank and Small Arms by Dolloczek from 1896.

Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.

All guns are antique firearms as described

Guns / Rifles Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Österreichisches Steinschloss - Granatgewehr M 1769 für die Infanterie und Arquebusiere.

Sehr schön erhaltenes und äußerst seltenes Steinschlossgranatgewehr des österreichischen Militärs aus der Zeit Kaiserin Maria Theresias.

Unsignierte, schlichte und massive, eiserne Schlossplatte. Hahn in dezent gehaltener Optik. Dazu mit kantiger Batterie und geschwungen beziehungsweise geschweiften Enden.

Die Gegenschlossplatte sichert mit zwei Schrauben die Schossplatte. Direkt hinter der Gegenschlossplatte ist die Skalierung aus Messing, mit Pendel zur Entfernungseinstellung. Der kurze achtkantige Lauf geht in eine runde Form über. Sie besitzt mündungsseitig einen becherartigen Abschluss zum Verschießen von Granaten. Der Becher ist mit einem Messingkorn an der Oberseite und einer Riemenöse an der Unterseite versehen.

Der massive Nussbaumschaft ist um die Schwanzschraube und die Schlossplatten schwungvoll erhaben ausgeführt. Die eiserne Kolbenplatte mit langer Nase an der Kolbenoberseite hat eine geschwungene, spitz zulaufende Form. Am Schaftende im Bereich des Überganges zum Granatbecher befindet sich ein massiver Metallabschluss. Dieser besitzt eine rechteckige Öffnung an der Unterseite für den hervorstehenden Rückschlaghaken.

Die Metallteile in hervorragendem Zustand. Nur am Schaftbett minimal dunkel fleckig.

Eine äußerst selten anzutreffende österreichische militärische Ordonanzwaffe des Zeitalters Kaiserin Maria Theresias in einem ansprechenden sehr schönen Zustand.

Literatur: Abbildung siehe Tafel 12 Monographie der k.u.k. österr. ? ung. blanken und Handfeuer ? Waffen von Dolloczek von 1896.




Guns / Rifles Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Austrian flintlock grenade rifle M 1769 for infantry and arquebusiers.

Very beautifully preserved and extremely rare flintlock grenade rifle of the Austrian military from the time of Empress Maria Theresa.

Unsigned, plain and massive iron lock plate. Cock with a discreet finish. Also with an angular battery and curved or curved ends.

The counter lock plate secures the lock plate with two screws. The scale is made of brass directly behind the side plate, with a pendulum for range adjustment. The short octagonal barrel merges into a round shape. It has a cup-shaped end at the muzzle for firing grenades. The cup is fitted with a brass front sight on the top and a sling loop on the underside.

The solid walnut stock is sweepingly raised around the tang screw and the lock plates. The iron butt plate with a long nose on the top of the butt has a curved, tapered shape. At the end of the stock in the area of the transition to the grenade cup is a solid metal finial. This has a rectangular opening on the underside for the protruding recoil hook.

The metal parts in excellent condition. Minimal dark staining only on the stock bed.

An extremely rare Austrian military ordnance weapon from the period of Empress Maria Theresa in attractive, very beautiful condition.

Literature: For illustration see plate 12 Monograph of the Austro-Hungarian Imperial and Royal Blank and Small Arms by Dolloczek from 1896.

Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.

All guns are antique firearms as described

Thies & Schmid: 6. Waffenauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr. 18
Kirchheim unter Teck
73239
Germany

Versand gemäß Instruktionen des Kunden

Shipment according to buyer's instructions.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH (nachstehend Versteigerer genannt),
vertreten durch den Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die
angebotenen Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im
eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen in
Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite „online -
Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die Originalität der Gegenstände wird garantiert. Berechtigte Reklamationen müssen
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hinaus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der Gegenstände, die wir empfehlen
möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen. Das Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen
nach der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der Versteigerer
ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen. Die Festlegung der jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen. Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher möglich. Die Ausführung der
schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausgestellt wurde. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft. Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbesondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot
gebunden.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 23 % sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 20 % Aufgeld = Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet. Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl. Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K. oder der Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma Andreas Thies e. K. bzw. Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und die Ware nochmals zu versteigern oder
freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23 % sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen, am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand. Zahlungen in
Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein Gegenstand trotzdem vor Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berechtigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag mitzunehmen. Ein Versand erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine Lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind gebraucht. Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher Art. Er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen, geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.


10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw. zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen. Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter. Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des 3. Reiches verpflichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der Firma AThies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nehmen Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH bieten diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Schusswaffen

Schusswaffen für deren Erwerb eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist dürfen an inländische Kunden nur gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises und der entsprechenden Waffenbesitzkarte ausgehändigt werden. Die vorschriftsmäßige Anzeige gemäß § 34 WaffG. wird gegen eine Gebühr von Euro 10 fällig.

Käufer mit Wohnsitz im Ausland erhalten die von ihnen ersteigerten Waffen nur auf dem Versandweg nachdem die entsprechenden in- und ausländischen Bewilligungen vorgelegt wurden.

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann auf Wunsch gegen eine Pauschalgebühr von Euro 40 die Ausfuhrbewilligung für Sendungen in Mitgliedsländer der EU bzw. Euro 90 für Sendungen in Drittländer im Auftrag des jeweiligen Erwerbers beantragen. Der Zuschlag erfolgt ungeachtet des Vorhandenseins einer gültigen Erwerbsberechtigung rechtsverbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der ersteigerten Gegenstände.

Ausländische Bieter sowie Käufer mit Wohnsitz im Ausland sind für eine strikte Einhaltung der an ihrem Heimatwohnsitz gültigen Bestimmungen über Erwerb und Besitz von Waffen sowie von Kriegsmaterial selbst verantwortlich. Das Auktionshaus Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann aus Schadensfällen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften resultieren, keinerlei Haftung übernehmen.

Die Funktionsfähigkeit der versteigerten Schusswaffen wird nicht überprüft. Alle im Katalog aufgeführten Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, als Sammlerwaffen verkauft.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

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