Los

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3 Löwenköpfe als Türklopfer um 1900

In Antiquitäten, Kunst und Varia

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3 Löwenköpfe als Türklopfer um 1900
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Würzburg

3 Löwenköpfe als Türklopfer, um 1900, Metallguss, je ca. 13cm x 11,5cm

3 Löwenköpfe als Türklopfer, um 1900, Metallguss, je ca. 13cm x 11,5cm

3 Löwenköpfe als Türklopfer, um 1900, Metallguss, je ca. 13cm x 11,5cm

3 Löwenköpfe als Türklopfer, um 1900, Metallguss, je ca. 13cm x 11,5cm

Antiquitäten, Kunst und Varia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Semmelstraße 42
Würzburg
97070
Germany

auf Anfrage /on demand

Wichtige Informationen

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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Auction conditions - March 2018

Mit Teilnahme an der Besichtigung und Versteigerung bzw. am Freihandverkauf erkennen die Interessenten die folgenden Bedingungen an:

Die Versteigerung erfolgt freiwillig und namens und auf Rechnung des Auftraggebers in der Währung "EURO" gegen sofortige Bezahlung. Im Regelfall wird um etwa zehn Prozent gesteigert.

Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im Namen des Einlieferers geltend zu machen.

Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich bieten und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, so kann das Los über den Zuschlag entscheiden. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, so wird der Gegenstand nochmals ausgeboten. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut auszubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonstwie Zweifel über den Zuschlag bestehen.
Bei mehreren schriftlichen Geboten in gleicher Höhe, zählt der zeitliche Eingang des Gebotes. Schriftliche Gebote sind bis zur Auktion bindend und können nicht zurück gezogen werden. Telefonische Gebote sind ab einem Limitpreis von 100 Euro möglich. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Telefonische Auskünfte während oder unmittelbar nach der Auktion (Zuschläge / Zuschlagspreise) sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Online-LIVE-Bieten: Für die technische und organisatorische Übermittlung dieser Angebote übernimmt der Versteigerer keine Haftung.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt dieser. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, jederzeit ohne Rücksprache mit dem Vorbehaltsbieter an einen Limitbieter zuzuschlagen bzw. freihändig zu verkaufen.

Mit dem Zuschlag ist ein Aufgeld in Höhe von 18 Prozent (zzgl. 19 Prozent USt. auf das Aufgeld) sofort an den Versteigerer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Provision erhoben. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- und Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufgeldes findet nicht statt. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Überprüfung. Irrtum vorbehalten.

Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, so steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch etwaige Währungs- und Zinsverluste sowie die Kosten für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem ihm früher erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat dagegen keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Er gilt nun als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommisionsprovision zu entrichten, die neben allen entstandenen Kosten vom Erlös abzuziehen ist. Der danach verbleibende Erlös wird dann auf die Schadensersatzforderung gem. § 367 BGB angerechnet. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen, verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Erfüllungsanspruch erloschen. Das Auktionshaus kann vertragswidriges Verhalten - z.B. verspätete oder nur teilweise oder gänzlich versäumte Zahlung - ggf. anderen Auktionshäusern bekannt geben.

Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dieses gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlername, Ort- und Zeitbestimmung der Gegenstände, auch nicht für nicht erkennbare Mängel. Rahmen sind bei der Versteigerung von Bildern und Gemälden nur Zugaben und –sofern vorhanden– äußerer Schutz der Bilder. Der Zustand der Rahmen bleibt unberücksichtigt. Die Beschreibung sämtlicher Asiatika erfolgt nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Angaben zur Beschaffenheit und dem Alter der Gegenstände stellen aufgrund der spezifischen Besonderheit dieses Gebietes lediglich eine subjektive Meinung dar. Wir weisen Explizit daraufhin, dass Reklamationen daher ausgeschlossen sind. Die Katalogbeschreibungen sind also keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459ff BGB. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt werden. Macht ein Käufer von der angebotenen Besichtigungszeit keinen Gebrauch, so gilt ein ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt. Der Versteigerer behält sich jedoch vor, vorgetragene begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb von sechs Werktagen nach Empfang der Ware nach Möglichkeit dem Auftraggeber, welcher die beanstandeten Sachen eingeliefert hat, zu übermitteln. Der Versteigerer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Rückfrage bei dem jeweiligen Einlieferer beanstandete Gegenstände in dessen Namen zurückzunehmen. Bei Fernabsatzverträgen, die in Form einer Versteigerung gemäß §156 BGB geschlossen werden, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen ( §312d BGB). Es handelt sich hier um öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach Zuschlagserteilung besteht nicht (vgl. § 474 BGB).

Die Abholung des Ersteigerungsgutes muss sofort und unmittelbar nach Ablauf der Versteigerung stattfinden, andernfalls erfolgt die Übergabe an einen Spediteur zwecks Aufbewahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.

In den Ausstellungs- und Versteigerungsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen -auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, 97070 Würzburg.

Auch bei Erteilung schriftlicher Aufträge und Gebote erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Bei schriftlichen Aufträgen sind die im Katalog angegebenen Nummern maßgebend.

Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäss auch für den freien Verkauf und weitere Dienst- leistungen. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, welche dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht, die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird davon nicht berührt.

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äussern, sichern sie zu, dass Gegenstände aus der Zeit des sog. 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen u. kunsthistorischen Forschung u. Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 & 86a StGB). Das Auktionshaus Kempf sowie die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab.

Der Versteigerer ist bereit, den Einlieferern und Ersteigerern nach Abschluss der Auktion bei berechtigtem Interesse den Namen und die Anschrift des jeweiligen Vertragspartners mitzuteilen. Eigenware ist durch eine Raute gekennzeichnet. Bei Auskünften ist es erforderlich, die betreffende Losnummer anzugeben.

Taking part in the tour and auction or at private sale to interested parties recognize the following conditions:

The auction is voluntary and in the name and on behalf of the principal in the currency "Euro" for immediate payment. As a rule, is increased by about ten percent.

The auctioneer is authorized to exercise all the rights of the consignor from his job and from the surcharges on behalf of the consignor in law.

The auctioneer to auction numbers out of order the catalog to combine numbers, separate and withdraw the right.

The contract will be awarded if no overbid is made after three calls of a bid. The auctioneer may be awarded reserved or deny it on behalf of the client. If offer several people at the same time and after three calls no more bid is made, the batch can decide on the bid. Can an agreement on the contract not be achieved immediately, the matter will be offered again. The auctioneer is entitled to take back the bid and again auszubieten the subject if a higher bid made in time has been overlooked by mistake or otherwise exist doubts about the contract.
If there are several written bids of the same amount, counts the time of receipt of the bid. Written bids are up to the auction binding and can not be pulled back. Telephone bids are possible from a limit price of 100 euros. The emergence of a compound of the auctioneer is not responsible. Telephone inquiries during or immediately after the auction (surcharges / surcharge prices) are only binding if they are confirmed in writing.

LIVE Online Bids: For technical and organizational communication of these deals, the Auctioneer shall not be liable.

The contract obliged to accept. Ownership is only with the payment of the purchase price, the risk against any damage already with the supplement to the buyer. Carried a supplement, subject to, the bidder is bound for a period of three weeks to his bid. he does not receive the unconditional surcharge within this period, it will invalidate this. The auctioneer has the right to strike at any time without consultation with the proviso bidders to a limit bidder or to sell them privately.

In awarding the contract, a buyer's premium of 18 percent (plus. 19 percent VAT. On buyers premium) is payable immediately to the auctioneer. Sales tax is levied only on the commission. With delay of payment of the successful bidder shall be liable for all resulting damages, particularly for interest rate and currency losses. A deferred purchase money does not happen. During or directly after the auction must due to overloading of the accounting of another investigation. Errors and omissions excepted.

If the buyer refuses acceptance or payment or he is in default with the payment of the purchase price, the auctioneer may optionally either demand fulfillment of the contract or damages for non-performance. The buyer is in arrears if the period associated with a reminder has elapsed. the auctioneer demands fulfillment, he is entitled to the damage caused by delay in addition to the purchase price. This includes any exchange and interest losses and the cost of litigation. the auctioneer demands compensation due to non-fulfillment, he is entitled to auction the auctioned on occasion again. With surcharge, the rights of the buyer from his earlier knockdown. The buyer is liable for any loss, other hand, has not approved not entitled to any additional proceeds and will re-auction. He is now considered a supplier and is required to pay as a consignor, a commission fee, which is deducted in addition to all costs incurred from the proceeds. The remaining proceeds will then be according to the claim for damages. § 367 BGB credited. The Auctioneer may at any time move from the settlement to the claim for damages he is seeking damages for non-performance, the fulfillment claim has expired. The auction house breach of contract - if necessary give other auction houses known - eg late or only partially or completely missed payment. the costs incurred in addition to all be deducted from the proceeds. The remaining proceeds will then be according to the claim for damages. § 367 BGB credited. The Auctioneer may at any time move from the settlement to the claim for damages he is seeking damages for non-performance, the fulfillment claim has expired. The auction house breach of contract - if necessary give other auction houses known - eg late or only partially or completely missed payment. the costs incurred in addition to all be deducted from the proceeds. The remaining proceeds will then be according to the claim for damages. § 367 BGB credited. The Auctioneer may at any time move from the settlement to the claim for damages he is seeking damages for non-performance, the fulfillment claim has expired. The auction house breach of contract - if necessary give other auction houses known - eg late or only partially or completely missed payment.

Auctioneer receives, buying residues and fringe benefits, the auctioneer, recruit or in its own name to sue.

All lots put up for auction items are used and can be adequately inspected prior to the auction and tested. Descriptions in the catalog given to the best of my knowledge. Nevertheless, the Auctioneer assumes no responsibility for catalog information, this is especially true with regard to quality, integrity, authenticity, artist name, place and time determination of objects, not even for hidden defects. Context, when the auction of pictures and paintings only additions and -if vorhanden- external protection of the pictures. The state of the frame is ignored. Descriptions of all Asian done after careful consideration in the context of our available options. Information on the nature and age of the articles recover, due to the specific feature of this area only a subjective opinion. We have explicitly out that complaints are excluded. The catalog descriptions are so gem not guaranteed properties. § 459ff BGB. Against the Auctioneer directed complaints can not be considered for the award. Makes a buyer of the offered tour time no use, as an unseen purchase as bought applies as inspected. The auctioneer reserves the right to submit put forward reasonable notice of defects the purchaser within six working days of receipt of the goods as far as possible to the client, which the offending stuff has admitted. The auctioneer is entitled, but not obliged to take back without consultation with the respective consignor disputed objects in its name. In distance contracts concluded in the form of an auction pursuant to §156 BGB, the right of withdrawal (§ 312 BGB). These are for public auctions in terms of § 383 para. 3 BGB. A Cancellation and return right after the award does not exist (see. § 474 BGB).

The collection of the bidding good must immediately and take place immediately after the auction, otherwise the collection takes place at a forwarding agent for safekeeping at the expense and risk of the purchaser. Liability for any damage to or loss of objects, the auctioneer does not assume. Each Custody and each transport is at the risk and expense of the purchaser.

In the exhibition and auction rooms, each visitor is liable - especially for inspections-even without any fault for any of it caused damage.

The place of fulfillment and jurisdiction is the extent permitted, 97070 Würzburg.

Even with written orders and bids grant the buyer accepts the auction terms. For written orders, the numbers listed in the catalog shall prevail.

The above conditions shall apply mutatis mutandis to the free sale and services more services. If any of the above auction conditions are or become invalid, then replaced by a regulation which corresponds to the meaning and purpose of the invalid provision, the validity of the remaining auction conditions will not be affected in their place.

As long as catalog owners, auction participants and bidders express itself not to the contrary, they agree that items from the period of the so-called. 3. Reich only for purposes of civic education, protection against anti-constitutional activities, scientific and. art historical research u. Teaching, reporting over time history or for similar purposes track (§§ 86 & 86a CC). The auction house Kempf and the consignor provide these items only under these conditions and give them even from only under these conditions.

The auctioneer is ready to share the consignors and Ersteigerern after the auction at a justified interest of the name and address of each contracting party. Self-product is characterized by a diamond. The disclosure is necessary to specify the lot number in question.

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